Seit der Einführung des Krankenkassengesetztes (KVG) 1996 ist für alle Personen, die einen Wohnsitz in der Schweiz haben, die Grundversicherung obligatorisch. Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung oder nach Ihrer Geburt eine Grundversicherung bei einer Krankenkasse abschliessen. Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich und werden im Krankenkassengesetz genau definiert. Die Grundversicherung deckt die drei Hauptgebiete Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab.
Körperliche und geistige Beeinträchtigungen Ihrer Gesundheit, welche nicht durch einen Unfall verursacht worden sind, werden als Krankheit behandelt. Die Grundversicherung deckt hier eine ganze Reihe von medizinischen Leistungen ab.
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