Wechsel der Krankenkasse

Bezahlen Sie zu viel für Ihre Krankenkasse oder hat Ihre Kasse eine ordentliche Erhöhung der Prämie für nächstes Jahr angekündigt? Dann haben Sie die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln. Doch dazu müssen Sie einige Punkte beachten, bevor Sie einen Kassenwechsel in Angriff nehmen. Vergleichen Sie unbedingt verschiedene Angebote vor einem Wechsel. Am einfachsten geht dies, wenn Sie hier Ihre aktuelle Ersparnis berechnen und eine unverbindliche und kostenlose Offerte einholen.
Krankenkassenrechner starten


Vom Gesetz her können Sie Ihre Krankenkasse per 1. Juli oder per 1. Januar wechseln. Ein Wechsel per 1. Juli ist allerdings nur zulässig, wenn Ihre Franchise nicht höher als 300 Franken bei Erwachsenen und Null Franken bei Kindern beträgt. Wenn Sie einen Versicherungswechsel auf den 1. Juli vornehmen, muss Ihre Kündigung, unter Berücksichtigung der dreimonatigen Kündigungsfrist, spätestens am 31. März bei Ihrer Kasse eintreffen. Kündigen Sie Ihre Versicherung per 1. Januar, muss die Kündigung spätestens am 30. November bei der Versicherung eintreffen. Der Poststempel genügt nicht. Damit Sie einen Beweis haben, empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben zu versenden.