In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden die gültigen Bestimmungen der beiden Vertragsparteien geregelt. Sie sind somit ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsvertrags. Damit der Inhalt der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht frei gewählt werden kann, sind die Parteien an das Bundesgesetz über den Versicherungsbetrag (VVG) gebunden. Im VVG werden Bestimmungen geregelt, welche in den AGB gar nicht, nur teilweise oder überhaupt nicht zuungunsten des Versicherten geändert werden dürfen. Somit bietet das VVG einen umfassenden Schutz für den Versicherungsnehmer. Ausserdem werden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von der Aufsichtsbehörde, welche dem Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) unterliegt, geprüft. Dies bietet einen zusätzlichen Schutz zugunsten des Versicherungsnehmers. Da die AGB ein integrierter Bestandteils des Vertrages sind, müssen sie vorgängig oder spätestens vor der Einreichung des Versicherungsantrags dem Versicherten übergeben werden. Da die AGB meistens in einem separaten Dokument geregelt sind, werden dessen Empfang und Annahme durch den Versicherten im Antragsformular bestätigt.
![]() |
Versicherungen vergleichen |
![]() |
Offerte anfordern |
![]() |
Beratung erwünscht |
![]() |
News |
![]() |
Ratgeber / FAQ |
![]() |
Weitere Infos im Lexikon |