Antrag

Ein Antrag ist eine verbindliche Willenserklärung des Antragsstellers, der mit seinem Willen bekräftigt, einen Vertrag abzuschliessen, sodass für die Vertragsentstehung nur noch die zustimmende Gegenerklärung (Annahme) der anderen Partei benötigt wird.

Der Antrag des Versicherungsvertrages geht in der Regel vom Versicherungsinteressenten aus. Damit der Versicherungsvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen gültig ist, muss er alle wesentlichen Inhaltspunkte wie versicherter Gegenstand, versicherte Gefahr, Prämie, Versicherungsleistung, Beginn und Dauer sowie allenfalls weitere relevante Punkte enthalten. Bei der Antragsstellung wird ein Antragsschein verwendet, bei dem die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) integriert sind oder als separates Dokument verfasst werden. Ist das Letze der Fall, müssen die AVB vom Versicherer spätestens bei der Einreichung des Antrags übergeben worden sein, da ansonsten ist der Vertrag unverbindlich. Der Antragssteller bindet sich 14 Tage von der Absendung an den Vertrag. Ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, beträgt die Frist vier Wochen. Erklärt der Antragssteller innert dieser Frist die Annahme, führt dies zu einem Vertragsabschluss. Trifft die Annahmeerklärung verspätet oder mit Änderungen beim Antragssteller ein, stellt dies ein neuer Antrag durch den Versicherer an den zukünftigen Versicherungsnehmer dar. Damit der Vertrag entsteht, muss dieser den Antragssteller annehmen.