Jeder Kanton verfügt über eine Aufsichtbehörde, welche die Personalvorsorgeeinrichtungen mit Sitz in dem entsprechenden Gebiet beaufsichtigen. Sie überprüft die Vorsorgeeinrichtungen auf die gesetzlichen Vorschriften und führt das Register der beruflichen Vorsorge. Die kantonalen Aufsichtsbehörden sind dem Bundesrat unterstellt. Die ausführenden Stellen hierfür sind das Bundesamt für Sozialversicherungen und das Bundesamt für Privatversicherungen.
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