Jeder Kanton respektive verschieden Bezirke bei grösseren Kantonen führen eine Ausgleichskasse. Diese Verwaltung ist für die Sozialversicherungseinrichtungen verantwortlich. Sie zieht die entsprechenden Beiträge ein und zahlt die Versicherungsleistungen aus. Umgangssprachlich ist diese Behörde besser bekannt als AHV-Ausgleichskasse.
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