BAG

Die Abkürzung BAG steht für Bundesamt für Gesundheit. Das BAG regelt im Krankenversicherungsbereich die Prämiengenehmigung und die Oberaufsicht für die Krankenversicherer. Das Bundesamt für Gesundheit erstellt in enger Zusammenarbeit mit einer Fachkommission eine Liste der Medikamente, Hilfsmittel und der Laboruntersuchungen, welche die Krankenkasse übernimmt. Auch die entsprechenden Tarife für diese Leistungen setzt das Bundesamt für Gesundheit fest.