Ein Beirat ist ein „Vormund minderen Grades“. Er dient zum Schutz der Versicherungsinteressen des Versicherungsnehmers, dessen Handlungsfähigkeit teilweise eingeschränkt wird. Ein Beirat muss bestellt werden, wenn die schutzbedürftige Person ihre unterstützungsberechtigten Angehörigen oder ihre wirtschaftliche Existenz gefährden.
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