Bundesamt für Privatversicherung

Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) ist die oberste Aufsichtsbehörde über die privaten Versicherungsgesellschaften und wird vom Bundesrat angeordnet. Das BVP überwacht die Solvabilität der Versicherer und überprüft die Sicherstellung der versicherten Ansprüche. Ebenso prüft es die Tarife der einzelnen Versicherungsgesellschaften und erteilt die Genehmigung zur Überschussbeteiligung der Versicherten. Das Bundesamt für Privatversicherungen gibt auch Auskünfte über die Berechnung von Prämien, Rücklaufwerten und Überschussanteilen. Das BVP ist der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFC) unterstellt und finanziert seinen Betrieb durch die beaufsichtigten Versicherungsgesellschaften.

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