Beim Einzelleistungstarif handelt es sich um ein System, bei dem einzelnen Leistungen mit Taxpunkten (Tarifstruktur) festgelegt werden und anschliessend mit dem jeweiligen Taxwert multipliziert werden. Nach Art. 43 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sorgt dafür, dass alle Tarifpartner die Tarifstruktur schweizerisch einheitlich regelt. Wird keine Einigung gefunden, regelte der Bundesrat als oberste Instanz die Tarifstruktur.
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