Eine Erwerbsausfallversicherung erbringt Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit, welche durch Unfall, Krankheit oder ein Gebrechen der versicherten Person in Form von Renten, Kapital oder Prämienbefreiung. Je nach dem, welcher Grad die Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person erleidet, wird der Versicherte voll oder teilweise von den Prämien befreit. Dabei bleiben die Leistungen der Versicherer voll erhalten. Ab wann die Leistungen in Kraft treten, hängt von der Wartefrist der Versicherungsgesellschaft ab. Der Versicherer erbringt die Leistungen, solange die Erwerbunfähigkeit anhält, endet spätestens aber mit dem Vertragsende. Die Prämienbefreiung wird nach der Erwerbstätigkeit am AHV-Alter bemessen. Daher endet in der Regel die die Prämienbefreiung bei Frauen im Alter von 62 und bei Männern im Alter von 65 Jahren.
Die Erwerbsausfallversicherung ist daher von grosser Bedeutung, dass sie bei einer Erwerbsunfähigkeit ein Ersatzkommen für den Versicherten gewähren. Die Höhe ist dabei abhängig vom Grad der Erwerbsunfähigkeit. Die Wartefrist, ab der die Versicherung leistungspflichtig wird, kann zwischen 30 Tagen und zwei Jahren frei gewählt werden. Man hat auch die Möglichkeit, eine Erwerbsausfall-Kapitalversicherung abzuschliessen. Hier wird die Leistung in einer einmaligen Kapitalzahlung erbracht.
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