Erwerbsunfähigkeit

Eine Erwerbsunfähigkeit liegt dann vor, wenn eine versicherte Person, wegen eines Gebrechens, Krankheit oder Unfalls der erlernte Beruf oder eine andere zumutbare Tätigkeit vorübergehend oder dauernd nicht mehr ausüben kann. Als zumutbar ist eine Tätigkeit dann, wenn die Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die bisherige Lebensstellung dem Versicherten entsprechen. Bei der Erwerbsausfallversicherung wird der Leistungsanspruch davon abhängig gemacht, wenn faktisch ein Einkommensausfall aus einer Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Der Grad der Erwerbsunfähigkeit berechnet die Versicherung aus dem effektiven Einkommensausfall des Versicherten. Dabei wird das Einkommen, welches der Versicherte vor dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit erzielte, mit dem verglichen, welches der Versicherte nach dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mit dem erlernten Beruf oder einer zumutbaren Tätigkeit erzielen könnte. Die prozentuale Differenz des Einkommens ergibt den Grad der Erwerbsunfähigkeit. Vor allem Unselbstständige müssen darauf achten, dass durch die entsprechenden Wartefristen bei Erwerbsausfall-Renten die Lohnzahlungspflicht und die der Beginn der Rentenzahlung optimal koordiniert werden.