Gefahrentatsachen

Bei Gefahrentatsachen handelt es sich um Umstände oder Tatsachen, welche auf die Gefahr einen direkten Einfluss haben, und dessen Erfassung der Versicherung erlauben, die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Versicherungsfall ereignet, konkret für einzelne versicherte Personen abzuschätzen. Dabei unterscheidet man die objektive Gefahrentatsache (betreffen den versicherten Gegenstand), die subjektive Gefahrentatsache (betreffen den Versicherten direkt), die wandelbare Gefahrentatsache (lässt sich ändern) und die unwandelbare Gefahrentatsache (lässt sich nicht mehr ändern).