Spricht man von einer Gesamtberatung der Lebensversicherung, muss dies den ganzen Bereich der Personenversicherung abdecken. Es genügt längst nicht mehr, „nur eine Lebensversicherung“ abzuschliessen. Denn das Ziel der Lebensversicherung ist es, finanzielle Probleme zulösen, welche durch Einkommensausfall bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und beim Todesfall oder Rücktritt aus dem aktiven Berufsleben entstehen, zu lösen und die damit verbundenen Kosten zu decken. In der Schweiz geschieht dies mit dem 3-Säulen-Prinzip. Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge (AHV, IV, EL, EO), die 2. die berufliche Vorsorge (BVG) und die 3. die private Vorsorge (Lebensversicherung, Unfallversicherung). Da nicht alle drei Säulen für jede Person genau aufeinander abgestimmt sind, bedarf es einer genaue Analyse des bestehenden Versicherungsschutzes, die genaue Abklärung des Vorsorgebedarfs und die Ausarbeitung einer Lösung. Die Beratung einer Lebensversicherung ist unentgeltlich und daher sehr empfehlenswert.
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