Eine Gesundheitsprüfung wird dann nötig, wenn bei einem Antrag zur Lebensversicherung Invaliditäts- und/oder Todesfallrisiken zu übernehmen sind. Beim Normalrisiko wird die Jahresprämie für eine gesunde Person berechnet. Dazu müssen folgende Versicherungen erfüllt sein:
Wenn der gegenwärtige Zustand oder persönliche Bedingungen von diesen Normen abweicht, sind Folgen einer absolvierten Krankheiten zu erwarten, welche die Versicherung mit einem höheren Risiko einschätzen. Unter Umständen muss ein Prämienzuschlag (Erschwerung) bezahlt werden, um das höhere Risiko überhaupt übernehmen zu können. Je nach Versicherung und Eintrittsalter wird bis zu einer bestimmten Höhe der Versicherungssumme eine Befragung über die Gesundheitsverhältnisse der versicherten Person durchgeführt. Diese Fragen stellen einen wesentlichen Teil des Lebensversicherungsantrags dar und müssen daher wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Bei Erwerbsausfallrenten und höheren Versicherungssummen reichen die Gesundheitsangaben des Versicherten nicht mehr aus. Hier verlangt die Gesellschaft ein ärztliches Attest, unter Umständen auch mit zusätzlichen Untersuchungen. Dabei übernimmt der Versicherer die entstehenden Kosten für ein ärztliches Attest sowie übergeordnete Untersuchungen. Nach Abschluss der Untersuchung sendet der Arzt den Bericht an den ärztlichen Dienst der Direktion der betreffenden Gesellschaft. Der Antragssteller unterbindet den Untersuchungsarzt wie andere Ärzte und Spitäler gegenüber der Gesellschaft vor dem Arztgeheimnis. Die zuständigen Organe der Gesellschaften sind an die strengen Vorschriften des Arztgeheimnisses gebunden.
![]() |
Versicherungen vergleichen |
![]() |
Offerte anfordern |
![]() |
Beratung erwünscht |
![]() |
News |
![]() |
Ratgeber / FAQ |
![]() |
Weitere Infos im Lexikon |