Das Globalbudget bezeichnet die staatlich festgelegte Kostengrenze. Das KVG stellt zur Eindämmung der Kostenentwicklung ein ordentliches Steuerungsinstrument und ausserordentliche Massnahmen zur Verfügung. Der Kanton kann als ordentliches Instrument das Globalbudget im Spital- oder Pflegebereich einsetzen. Als ausserordentliche Massnahme sieht das KVG vor, dass die Krankenkasse beim Kanton die Einrichtung des Globalbudget beantragen kann.
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