Grundversicherung

Seit dem Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) 1996 ist die Grundversicherung für Personen, die länger als drei Monate ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, obligatorisch. Sie deckt eine Reihe an Leistungen ab, welche ebenfalls im KVG geregelt sind. Die Leistungen der Grundversicherung sind daher bei allen Krankenkassen gleich. Somit hat man die freie Wahl zwischen den Kassen. Diese sind dazu verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen.