Invalidität

Invalidität ist nicht gleich Erwerbsunfähigkeit! Als Invalidität bezeichnet man eine dauernde Beeinträchtigung der teilweisen oder ganzen Gesundheit infolge Unfall oder Krankheit. Ein Erwerbsausfall muss nicht unbedingt in diesem Zusammenhang stehen. Die Lebensversicherung unterscheidet zwischen dauernder und vorübergehender Erwerbsunfähigkeit. Die Gesellschaften erbringen nur dann eine Leistung, wenn aus der Folge der Krankheit oder des Unfalls mit einer tatsächlichen Einkommensminderung resultiert, und der Versicherte den Beruf oder eine andere zumutbare Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.