Der Begriff stammt aus den Sozialversicherungen. Beim Kapitaldeckungsverfahren werden individuelle Beiträge auf einem Konto angesammelt und später mit Zinsen für individuelle Pensionen verwendet. Das Kapitaldeckungsverfahren wird bei der Finanzierung der beruflichen Vorsorge angewendet. Das Gegenteil ist das Umlageverfahren.
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