Kumulation ist ein Anspruch einer Personenversicherung, welcher mit Ansprüchen aus anderen Versicherungen nebeneinander geltend gemacht werden können. Dabei ist ein Regress des Versicherers gegen den haftpflichtigen Dritten ausgeschlossen. Ein Teil der Kosten der Personenversicherung wird der Schadensversicherung zugewiesen, wo das Entschädigungsprinzip herrscht.
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