Die Abkürzung MiGel steht für Mittel- und Gegenstände-Liste. Sie ist in der Krankenpflege-Leistungsverordung (KLV) vom 29. September 1995 im Anhang 2 zu finden. Sie definiert die Kostenübernahme von Mittel und Gegenständen als Pflichtleistung der sozialen Krankenversicherung.
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