Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) trat am 1. Januar 1984 in Kraft. Die Unfallversicherung ist dabei für in der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmer obligatorisch. In der Schweiz wohnhafte, selbstständig Erwerbende und dessen Familienmitglieder können sich gemäss UVG freiwillig versichern lassen.
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