Obligatorium

Die soziale Krankenversicherung umfasst die Krankenpflegeversicherung sowie die Taggeldversicherung. Die Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Das Obligatorium wurde notwendig, um die Solidarität zu gewährleisten. Weiter stellt das Obligatorium die Prämiengleichheit zwischen Mann und Frau fest und verhindert die Auferlegung von Versicherungsvorbehalten. Die Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung sind für alle Kassen gleich, was eine Konkurrenz der Versicherer nicht ausschliesst.