OR

OR ist die Abkürzung für das Schweizerische Obligationenrecht. Es ist eigentlich das fünfte Kapital des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Das OR in vier Abteilungen geordnet, welche die Allgemeinen Bestimmungen, die einzelnen Vertragsverhältnisse, die Handelsgesellschaften und Genossenschaften sowie das Handelsregister, die Geschäftsfirmen und die kaufmännische Buchführung regeln.