Die Police ist eine Urkunde, in der die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (Versicherungsnehmer und – geber) ausgehandelt und geregelt werden. Sie dient gleichzeitig als Beweisstück für den Abschluss des vertraglichen Inhalts des Versicherungsvertrages. Eine Police fällt nicht unter die Wertpapiere, obwohl sie hinsichtlich der Kraftloserklärung einem Wertpapier gleichgestellt ist (VVG 13).
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