Positivlisten

Die Positivlisten werden für Analysen (ALT), Medikamente (SL) sowie Mittel und Gegenstände (MiGel) erstellt. Diese Listen sind für die Krankenkassen gesetzlich bindend. Die Listen werden dabei vom Bundesrat angeordnet und in enger Zusammenarbeit mit einer Fachkommission erstellt. Neben der Erstellung des Leistungskataloges ermöglicht die Zusammenarbeit die Entwicklung der Medizinwissenschaft sowie die Voraussetzung der Kostenübernahme der Versicherungsgesellschaften.