Prämienbefreiung

Der Versicherte wird von der Prämienzahlungspflicht befreit, wenn er während der Versicherungsdauer arbeits- respektive erwerbsunfähig wird. Die Versicherung übernimmt während dieser Zeit die Prämienzahlung – gemessen am Grad der Erwerbsunfähigkeit des Versicherten. Dabei läuft die Versicherung unverändert weiter.