Der Versicherte wird von der Prämienzahlungspflicht befreit, wenn er während der Versicherungsdauer arbeits- respektive erwerbsunfähig wird. Die Versicherung übernimmt während dieser Zeit die Prämienzahlung – gemessen am Grad der Erwerbsunfähigkeit des Versicherten. Dabei läuft die Versicherung unverändert weiter.
![]() |
Versicherungen vergleichen |
![]() |
Offerte anfordern |
![]() |
Beratung erwünscht |
![]() |
News |
![]() |
Ratgeber / FAQ |
![]() |
Weitere Infos im Lexikon |