Prämiendepot (Prämienkonto)

Von einem Prämiendepot spricht man, wenn die Versicherungsgesellschaft ein spesenfreies und verzinsliches Konto für die Finanzierung der zukünftigen Spesen eines Lebensversicherungsantrags führt. Die Prämien werden bei entsprechender Fälligkeit abgebucht. Wenn das Depot zur Deckung der Prämien bis zum Ablauf der Prämienzahlungsdauer nicht ausreicht, muss das Depot erhöht werden oder die Prämienzahlung wieder aufgenommen werden. Das Gesetz regelt, dass der Saldo hie Höhe der zukünftigen Prämien nicht übersteigen darf. Man unterscheidet zwischen einem unwiderruflichen und widerruflichen Prämiendepot. Beim unwiderruflichen Prämiendepot kann ein höherer Zinssatz gewährt werden. Dafür können nur in bestimmten Fällen Rückzüge getätigt werden. Die Zinsen des unwiderruflichen Depots unterstehen nicht der Verrechnungssteuer. Der erwirtschaftete Zins muss bei der Steuererklärung als Einkommen und der Saldo als Vermögen deklariert werden. Beim widerruflichen Prämiendepot hat Inhaber die Möglichkeit, binnen Jahresfrist Rückzüge zu tätigen und das Depot zu kündigen. Der Zinssatz ist um einiges tiefer. Hier muss auf den Zins die Verrechnungssteuer abgezogen werden. Ansonsten gelten für die Besteuerung die gleichen Regeln wie beim unwiderruflichen Prämiendepot. Das Steueramt hat jederzeit die Möglichkeit, von der Versicherungsgesellschaft die Offenlegung aller Prämienkontoinhaber zu verlangen.