Wer als Versicherter in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, das heisst, eine gewisse Höhe des versteuerbaren Einkommens nicht erreicht, lebt, profitiert von der Prämienverbilligung. Ein Teil der Beiträge werden vom Bund an die Kantone weitergereicht. Der Kanton ist nun verpflichtet, die Höhe der Beiträge, die er vom Bund erhalten hat, um mindestens die die Hälfte aus eigenen Mitteln zu erhöhen.
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