Eine provisorische Deckung liegt dann vor, wenn die Versicherungsgesellschaft dem Versicherten Versicherungsschutz gewährt, bevor der Versicherer die Annahme des gestellten Versicherungsantrags erklärt. Normalerweise wer Deckungsumfang gewährt, welcher im Antrag vereinbart ist. Die provisorische Deckung ist befristet und fällt mit der Annahme oder Ablehnung des Antrags durch den Versicherer dahin. Die vorläufige Deckung stellt einen selbstständigen Versicherungsvertrag dar, welcher an keine Form gebunden ist.
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