Die Versicherungsgesellschaften sind nach Art. 78 des KVV dazu verpflichtet, gesetzliche Reserven zu bilden. Das Gesetz sieht vor, dass über eine Zeitdauer von zwei Jahren die Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht bleiben. Daher müssen die Kassen über Sicherheits- und Schwankungsreserven verfügen. Hat die Versicherungsgesellschaft mehr als 250 000 Versicherungsnehmer, müssen 15 Prozent des Prämiensolls als Reserve gebildet werden. Bei weniger als 200 000 Versicherten beträgt die Quote 20 Prozent. Versicherer mit weniger als 50 000 Versicherten werden dazu gezwungen, eine Rückversicherung abzuschliessen.
![]() |
Versicherungen vergleichen |
![]() |
Offerte anfordern |
![]() |
Beratung erwünscht |
![]() |
News |
![]() |
Ratgeber / FAQ |
![]() |
Weitere Infos im Lexikon |