Je nach Versicherungsleistung bestehen zwischen den Versicherungsgesellschaften grosse Unterschiede bei der Versicherungsstruktur. Diese vermag die Wahlfreiheit der Versicherten nicht auszugleichen. Der Risikoausgleich beruht auf einer objektiv festgelegten Risikostruktur. Dabei wird die durchschnittliche Bevölkerungsstruktur nach Geschlecht und Alter mit der dazupassenden Struktur der Versicherung verglichen. Hat eine Versicherung eine im Verhältnis günstige Risikostruktur, bezahlt diese einen Betrag an den Ausgleichsfonds, welche der Versicherung mit einer schlechteren Risikostruktur zugutekommt.
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