Soziale Krankenversicherung

Die Schweizer Sozialversicherungsgesetzgebung umfasst unter anderem die soziale Krankenversicherung. Diese umfasst sowohl die freiwillige Taggeldversicherung nach KVB wie auch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Alle Krankenversicherer in der Schweiz sind dazu verpflichtet, diese beiden Versicherung anzubieten. Dabei erbring die soziale Krankenversicherung nicht nur Leistungen bei Krankheit, sondern auch bei Mutterschaft und subsidiär bei Unfall. Die Unfälle sind allerdings nur gedeckt, wenn sie nicht von einer obligatorischen oder privaten Unfallversicherung übernommen werden.