Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das oberste Verwaltungsorgan bei der Stiftung. Er fällt die letzten Entscheide unter Berücksichtigung des Gesetztes und der Stiftungsurkunde. Er trägt im Gegenzug auch die volle Verantwortung der Stiftung, insbesondere für die Anlage des Stiftungsvermögens.