Teuerungszulagen

Teuerungszulagen sind die Anpassung der laufenden Renten an die Teuerung. Sie sind für die Hinterlassenen- und Invalidenrenten nach BVG vorgeschrieben. Ob und in welchem Umfang die Teuerungszulagen für Altersrenten ausgesprochen werden, entscheidet der Stiftungsrat.