Bei der Todesfallrisiko-Versicherung zahlt der Versicherer das vereinbarte Kapital, wenn die versicherte Person vor dem Eintritt des Endtermins am Tode erleidet. Beim Vertragsende im Erlebensfall wird keine Leistung seitens der Versicherung fällig. Bei der Todesfallrisiko-Versicherung hat der Versicherte kein Sparprozess wie bei einer gemischten Lebensversicherung. Daher ist die Prämie um einiges tiefer. Diese dient vor allem zur Deckung der Todesfallzahlungen. Bleibt das versicherte Kapital während der Vertragsdauer gleich hoch, sprich man von einer Todesfallriskio-Verischerung mit gleichbleibendem Kapital. Dies ist die übliche Versicherung und dient vor allem zum Schutz der Familie im Todesfall des Versicherungsnehmers. Sie darf auch zur Sicherstellung einer Schuld eingesetzt werden. Wird die Schuld jährlich amortisiert, kann vereinbart werden, dass die Risikoabdeckung jährlich um einen gleichbleibenden Betrag abnimmt. Dabei vermindert sich das im ersten Versicherungsjahr vereinbarte Kapital um einen Bruchteil der Vertragsdauer. Beim Eintreten des Todes des Versicherten vor dem Endtermin wird das zum Zeitpunkt des Todes noch versicherte Kapital an die Begünstigten ausbezahlt. Erlebt der Versicherte den Ablauf des Vertrages, werden keine Leistungen für den Versicherer fällig. Diese Risikoversicherung kann zur Abdeckung einer amortisierbaren zweiten Hypothek eingesetzt werden. Die Prämie ist äusserst günstig, da die Leistungen und somit auch das Risiko für die Versicherung jährlich abnehmen. Die Todesfallrisiko-Versicherung mit abnehmendem Kapital eignet sich auch für Personen, die kurzfristig einen hohen Versicherungsschutz brauchen und wenig Prämien aufwenden können.
![]() |
Versicherungen vergleichen |
![]() |
Offerte anfordern |
![]() |
Beratung erwünscht |
![]() |
News |
![]() |
Ratgeber / FAQ |
![]() |
Weitere Infos im Lexikon |