Der Begriff Umlageverfahren stammt aus dem Bereich der Sozialversicherungen und wird vorwiegend bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) angewendet. Die laufenden Einnahmen werden zur Deckung respektive Finanzierung der laufenden Ausgaben verwendet. Das Kontra ist das Kapitaldeckungsverfahren, welches bei der beruflichen Vorsorge eingesetzt wird.
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