Die Verrechnungssteuer wird auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden 35 Prozent), Kapitalleistungen aus Versicherungen (acht Prozent) und Renten (15 Prozent) erhoben. Sie wird von der Bank oder vom Fiskus direkt an den Fiskus abgeliefert. Es ist empfehlenswert, die erhaltene Leistung in der Steuererklärung zu deklarieren, damit die erhobene Verrechnungssteuer zurückerstattet wird. Von diesem Prinzip wird bei den Versicherungsleistungen abgewichen. Der Abzug bei der Auszahlung einer Leistung erfolgt nur dann, wenn die Ausrichtung der Leistung gemäss ausdrücklicher Anweisung des Leistungsempfängers nicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung gemeldet werden darf.
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