Allgemein: Die versicherte Person ist jene, deren Sachen Vermögen oder Personen Gegenstand des Versicherungsvertrages bildet. Diese Person ist auch anspruchsberechtigt. Synonym wird auch der Begriff Versicherte verwendet.
Personenversicherung: Bei der Personenversicherung gilt als versicherte Person, auf deren Leben die Versicherung ausgestellt ist oder bei Unfall oder Krankheit Leistungen vereinbart sind.
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