Versicherte Person

Allgemein: Die versicherte Person ist jene, deren Sachen Vermögen oder Personen Gegenstand des Versicherungsvertrages bildet. Diese Person ist auch anspruchsberechtigt. Synonym wird auch der Begriff Versicherte verwendet.

Personenversicherung: Bei der Personenversicherung gilt als versicherte Person, auf deren Leben die Versicherung ausgestellt ist oder bei Unfall oder Krankheit Leistungen vereinbart sind.