Als Wartefrist wird die Zeit bezeichnet, welche zwischen dem Eintritt eines Versicherungsfalls und dem Beginn der Leistungspflicht des Versicherers liegt. Sie gilt bei Taggeldern der Lebensversicherung und bei Erwerbsausfallrenten. Die Wartefrist erlaubt eine Koordination mit anderen Versicherungen, welche das gleiche Risiko abdecken.
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