Um eine Zahlstellenregister-Nummer, kurz ZSR-Nummer, anzufordern, muss die betreffende Person nachweisen, dass sie die dafür notwendigen gesetzlichen Kriterien erfüllt. Dies prüft das ZSR-Ressort anhand der eingereichten Unterlagen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass das ZSR-Ressort nur die ZSR-Nummern vergibt. Die eigentliche Zulassung erteilt die zuständigen Behörden der Kantone. Die ZSR-Nummer kann unter folgender Adresse angefordert werden:
Santésuisse
Ressort ZSR
Morgartstrasse 17
Postfach 4241
6002 Luzern
0900 900 001
zsr@santesuisse.ch
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