WZW-Formel

Die WZW-Formel stellt sicher, dass die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (W=wirksam; Z=zweckmässig; W=wirtschaftlich). Laut KVG Art. 32 muss die Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen werden. Die Leistungen sollten vom Versicherer nur getragen werden, wenn alle drei Kriterien erfüllt sind.