Haben Sie Ihren Wohnsitz aus dem Ausland in die Schweiz verlegt? Damit Sie einen unbeschwerten Aufenthalt in der Schweiz geniessen, finden Sie hier wichtige Informationen über die schweizerische Krankenversicherung.
Sobald Sie bei der Einwohnerkontrolle angemeldet sind, haben Sie drei Monate Zeit, um eine obligatorische Krankenversicherung abzuschliessen. Bei einer Anmeldung innerhalb dieser Frist sind Sie ab Datum der Wohnsitznahme versichert. Ab diesem Termin müssen Sie auch die Prämien rückwirkend bezahlen. Verpassen Sie den Termin, gilt der Versicherungsschutz erst ab Beitritt. Zudem wird für die verzögerte Anmeldung eine Gebühr erhoben.
Die Leistungen der Grundversicherungen sind bei allen Kassen gleich. Daher können Sie die Krankenkasse selber wählen. Entscheiden Sie sich für eine günstige Krankenkasse. Allfällige Zusatzversicherungen können Sie auch bei anderen Kassen abschliessen. Beim Abschluss einer Grundversicherung müssen Sie kein Versicherungsantrag ausfüllen. Dies wird erst mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung nötig.

Machen Sie Urlaub in der Schweiz, prüfen Sie die Versicherungsleistungen Ihre Kasse für einen Auslandaufenthalt. In der Schweiz bieten verschiedene Versicherungsgesellschaften Gästeversicherungen an.
Machen Sie eine Aus- oder Weiterbildung in der Schweiz, gelten für Sie besondere Bestimmungen. Diese gelten namentlich für Praktikanten, Schüler und Studenten. Sie können bei der zuständigen kantonalen Behörde ein Gesuch stellen, welches Sie von der obligatorischen Grundversicherung von maximal drei Jahren befreit. Die Befreiung der Grundversicherung ist allerdings nur möglich, wenn Sie für die gesamte Geltungsdauer der Befreiung über einen gleichwertigen Versicherungsschutz aus Ihrem Herkunftsland verfügen. Mit dem Gesuch müssen Sie Bestätigung Ihres Landes mit den erforderlichen Angaben beilegen.