Wenn Sie Nachwuchs planen oder dieser bereits unterwegs ist, stellen Sie sich auch Fragen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft.
Während der Schwangerschaft übernimmt Ihre obligatorische Grundversicherung die Kosten für routeneimässige Vorsorgeuntersuchungen sowie einen Kostenbeitrag für Kurse zur Geburtsvorbereitung. Die Geburt selbst wird auch von Ihrer Krankenkasse übernommen. Dabei haben Sie die Wahl, ob die Geburt im Spital oder bei Ihnen zu Hause stattfindet. Nach der Geburt Ihres Kindes übernimmt die Krankenkasse eine Nachkontrolle sowie einen Beitrag für eine Stillberatung. Zudem werden auch die Spitalaufenthaltskosten des gesunden Babys nach der Geburt übernommen.

Art. 29 Mutterschaft
1. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt neben den Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit die Kosten der besonderen Leistungen bei Mutterschaft.
2. Diese Leistungen umfassen:
a. die von Ärzten und Ärztinnen oder von Hebammen durchgeführten oder ärztlich angeordneten Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft;
b. die Entbindung zu Hause, in einem Spital oder einem Geburtshaus sowie die Geburtshilfe durch Ärzte und Ärztinnen oder Hebammen;
c. die notwendige Stillberatung;
d. die Pflege und den Aufenthalt des gesunden Neugeborenen, solange es sich mit der Mutter im Spital aufhält.