Infos zur Mutterschaft / Schwangerschaft

Wenn Sie Nachwuchs planen oder dieser bereits unterwegs ist, stellen Sie sich auch Fragen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft.

Das Wichtigste in Kürze

Während der Schwangerschaft übernimmt Ihre obligatorische Grundversicherung die Kosten für routeneimässige Vorsorgeuntersuchungen sowie einen Kostenbeitrag für Kurse zur Geburtsvorbereitung. Die Geburt selbst wird auch von Ihrer Krankenkasse übernommen. Dabei haben Sie die Wahl, ob die Geburt im Spital oder bei Ihnen zu Hause stattfindet. Nach der Geburt Ihres Kindes übernimmt die Krankenkasse eine Nachkontrolle sowie einen Beitrag für eine Stillberatung. Zudem werden auch die Spitalaufenthaltskosten des gesunden Babys nach der Geburt übernommen.

Schwangerschaft

Leistungen bei Mutterschaft

  • Während einer Schwangerschaft werden von Ihrer Kasse die Kosten für sieben Untersuchungen rückerstattet. Dazu gehört bei der ersten Konsultation eine klinische und vaginale Untersuchung und Beratung, eine Anamnese, eine Untersuchung auf Varizen und Beinödeme sowie eine Veranlassung der notwendigen Laboranalysen. Die darauf folgenden Untersuchungen umfassen die Kontrolle von Blutdruck, Gewicht, Urinstatus, Fundusstatus sowie das Abhören der fötalen Herztöne. Die notwendigen Laboruntersuchungen werden ebenfalls von Ihrer Kasse unternommen. Befinden Sie sich in einer Risikoschwangerschaft, werden diese Untersuchungen im Bedarfsfall wiederholt und eine Untersuchung mittels Kardiotokografie wird ebenfalls übernommen.
  • Verläuft Ihre Schwangerschaft normal, werden die Kosten für eine Ultraschalluntersuchung zwischen der 11. und 14 sowie zwischen der 20 und 23 Schwangerschaftswoche übernommen. Bei Risikoschwangerschaften können zusätzliche Ultraschalluntersuchungen angeordnet werden.
  • Bei Geburtsvorbereitungskursen, welche in Gruppen durchgeführt werden, entschädigt Sie die Krankenkasse mit einem Beitrag von 100 Franken.
  • Eine Fruchtwasseruntersuchung wird von der Krankenkasse nur übernommen, wenn ein Risiko von 1 zu 380 besteht, dass beim Kind eine ausschliesslich genetisch bedingte Erkrankung vorliegt.
  • Die Kosten für die Geburt Ihres Kindes wird bei Ihnen zu Hause sowie in einem anerkannten Spital Ihres Wohnkantons übernommen. Die Geburtshilfen werden ebenfalls übernommen.
  • Sech bis zehn Wochen nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie das Anrecht auf eine Kontrolluntersuchung sowie drei Stillberatungen durch eine Hebamme oder durch ausgebildetes Fachpersonal.
  • Die Pflegekosten für ein gesundes neugeborenes Kind sowie dessen Spitalaufenthalt gehen zulasten der Krankenversicherung der Mutter und gelten somit als Mutterschaftsleistungen, die nicht der Kostenbeteiligung unterliegen. Bei gesundheitlichen Problemen des Neugeborenen gehen die Behandlungskosten zulasten der Krankenversicherung des Neugeborenen.

Auszug aus dem Krankenversicherungsgesetz (KGV)

Art. 29 Mutterschaft

1. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt neben den Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit die Kosten der besonderen Leistungen bei Mutterschaft.

2. Diese Leistungen umfassen:

a. die von Ärzten und Ärztinnen oder von Hebammen durchgeführten oder ärztlich angeordneten Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft;

b. die Entbindung zu Hause, in einem Spital oder einem Geburtshaus sowie die Geburtshilfe durch Ärzte und Ärztinnen oder Hebammen;

c. die notwendige Stillberatung;

d. die Pflege und den Aufenthalt des gesunden Neugeborenen, solange es sich mit der Mutter im Spital aufhält.