Personen, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, sind dazu verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschliessen. Dabei sind die Leistungen im Krankenkassengesetz klar geregelt und jede Kasse bietet die gleichen Leistungen an. Die Prämienhöhe kann aber trotzdem bei der Kasse verschieden sein. Daher haben Sie das Recht, die Krankenkasse für Ihre Grundversicherung selber zu wählen. Die einzige Bedingung ist, dass Sie die Grundversicherung gemäss Krankenkassengesetz bei einer anerkannten Krankenkasse abschliessen.

Auch bei der freiwilligen Zusatzversicherung haben Sie das Recht, Ihre Krankenkasse selber zu wählen. Diese Versicherung ist aber nicht nur für Sie, sondern auch für den Versicherer freiwillig. Daher kann eine Kasse Ihre Aufnahme ohne Begründung ablehnen.
Die Grundversicherung können Sie bei jeder anerkannten Krankenkasse abschliessen. Hier empfiehlt es sich, die günstigste zu wählen, da die Leistungen bei allen Kassen gleich sind. Für Sie heisst dies aber nicht zwingend, dass Sie auch die Zusatzversicherungen bei der Kasse abschliessen möchte, wo Sie grundversichert sind. Somit können Sie eine Zusatzversicherung bei einer anderen Krankenkasse abschliessen.
In der Schweiz können Sie unter einer Bedingung den Versicherer nicht selber auswählen. Wenn die kantonalen Behörden feststellen, dass Sie keine oder nicht rechtzeitig eine obligatorische Grundversicherung abgeschlossen haben, können Sie die Krankenkasse nicht selber auswählen. Hier entscheiden die Behörden, bei welcher Kasse Sie eine Grundversicherung abschliessen. Dies ist allerdings nicht sehr empfehlenswert, da die Behörden unter Umständen nicht die günstigste Kasse wählt.