Wann muss ich Gesundheitsfragen beantworten?

Oft herrscht Unklarheit, wann Sie beim Abschluss einer Krankenversicherung Gesundheitsfragen beantworten müssen und wann nicht. Lesen Sie hier, was wirklich Fakt ist.

Beantwortung von Gesundheitsfragen

Beim Abschluss einer Grundversicherung

Schliessen Sie bei einer Krankenkasse die obligatorische Grundversicherung ab, müssen Sie keine Gesundheitsfragen beantworten. Denn jede Kasse muss Sie vorbehaltslos in die obligatorische Grundversicherung aufnehmen. Dabei spielt Ihr Geschlecht, Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand keine Rolle.

Beim Abschluss einer Zusatzversicherung

Hier sieht es etwas anders aus. Bei Anträgen auf Zusatzversicherungen haben die Krankenkassen ein Recht, dass Sie Angaben zu Ihrer Gesundheit machen können. Die Kassen können nämlich bei Zusatzversicherungen zeitlich befristete oder unbefristete Vorbehalte anbringen, wenn sich beim Antragssteller hinsichtlich seiner Gesundheit um ein ungünstiges Risiko handelt. Dies bedeutet dann für Sie, dass keinen Anspruch auf Leistungen haben, bei denen ein Vorbehalt angebracht wurde. Die Kassen können auch nachträglich Vorbehalte anbringen, wenn sich herausstellt, dass Sie beim Abschluss einer Zusatzversicherung unvollständige oder unwahre Angaben gemacht haben.