Wann muss ich kündigen?

Vergleichen Sie die Angebote der Krankenkasse miteinander, so ist es gut möglich, dass Sie bei anderen Kassen tiefere Prämien bezahlen als bei Ihrer jetzigen. Nutzen Sie diese Chance und wechseln Sie zu einer günstigeren Kasse. Doch Sie können nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt kündigen.

Kündigung der Grundversicherung

Standardmässig können Sie Ihre Versicherung auf den 31. Dezember kündigen. Damit diese Kündigung wirksam wird, muss das sie spätestens am 30. November respektive am letzten Arbeitstag im November per eingeschriebenem Brief bei Ihrer Krankenkasse eintreffen. Diese Kündigungsfrist gilt unabhängig davon, ob die neue Prämie tiefer, höher oder gleich ist.

Unter gewissen Umständen haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Krankenversicherung auf den 30. Juni zu kündigen. In diesem Fall muss die Kündigung spätestens am 31. März respektive dem letzen Arbeitstag im März per eingeschriebenem Brief bei Ihrer Krankenkasse eintreffen. Sie können Ihre Krankenkasse aber nur auf Mitte Jahr kündigen, wenn Sie als Erwachsener eine Franchise von maximal 300 Franken (Kinder 0 Franken) und eine Standard-Grundversichrung abgeschlossen haben. Alternative Versicherungsmodelle können auf per 30. Juni nicht gekündigt werden.

Kündigung der Zusatzversicherung

Bei einer Prämienerhöhung gelten die Kündigungsfristen und –daten der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Bei unveränderter Prämie entnehmen Sie die Kündigungsfristen für Ihre Zusatzversicherung auf der Seite Kündigung.

Kündigung

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