Die Schweiz ist ein ausgesprochen reisefreudiges Volk. Dazu gehören hoffentlich auch Sie. Denn nichts ist wohl schöner, als Bade- oder Skiferien zu machen, um dem hektischen Arbeitsalltag zu entfliehen. Doch auch in den schönsten Ferien können Sie krank werden oder einen Unfall haben. Erfahren Sie hier, wie Sie im Ausland versichert sind und was Sie beachten müssen – sei es für einen kurzen Urlaub oder für einen längeren Auslandaufenthalt.
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt nicht nur Leistungen im Inland, sondern auch im Ausland. Wenn Sie im Ausland erkranken, bezahlt die Grundversicherung eine notfallmässige Behandlung vor Ort. Das Krankenkassengesetz handelt es sich um einen Notfall, wenn der „Versicherte bei einem vorübergehenden Auslandaufenthalt einer medizinischen Behandlung bedürfen und einer Rückreise in die Schweiz nicht angemessen ist“. Diese Aussage ist allerdings sehr allgemein gehalten. Kontaktieren Sie daher bei einem Notfall im Ausland sofort Ihre Krankenkasse, um abzuklären, ob es sich wirklich um einen Notfall handelt und wie Sie weiter vorgehen müssen.
Ihre Grundversicherung übernimmt in einem Notfall im Ausland maximal den doppelten Betrag der Kosten, welcher für die gleiche Behandlung in der Schweiz entstehen würde. Fallen bei der notfallmässigen Behandlung Transportkosten an, bezahlt die Krankenkasse 50 Prozent dieser Kosten; maximal aber 500 Franken im Jahr. Die Transportkosten für eine medizinisch begründete Verlegung des Patienten von einem Spital in ein anders sind voll gedeckt.
Leider kann es auch vorkommen, dass Sie im Ausland einen Unfall erleiden. Diese Kosten werden von der Unfallversicherung übernommen. Wenn Sie mehr als acht Stunden die Woche bei einem Arbeitgeber arbeiten, sind Sie gegen Unfall durch diesen versichert. Wenn Sie weniger oder nichts arbeiten, müssen Sie eine Unfallversicherung bei Ihrer Krankenkasse abschliessen.
Für Sie ist es ein Vorteil, wenn Sie bei einem Auslandaufenthalt eine Zusatz-, Ferien- und Reiseversicherung abschliessen. Dies vor allem dann, wenn Sie Länder wie die USA, Australien, Japan, Kanada oder Neuseeland bereisen. Denn diese Staaten haben ein sehr teures Gesundheitssystem und die Deckung Ihrer Grundversicherung reicht hier nicht aus. Bei verschiedenen Zusatzversicherungen ist eine Ferien- und Reiseversicherung für eine beschränkte Zeit enthalten. Die Kassen können aber auch zusätzliche Prämien verlangen oder bei einer Halbprivat- oder Privatversicherung muss die Deckung unter Umständen auf „weltweit“ erhöht werden.
Nehmen Sie bei einem Auslandaufenthalt unbedingt Ihre Versicherungskarte mit, welche seit 2006 eingeführt wurde. Sie enthält wichtige administrative Daten wie Name, Adresse, Versicherer und Versicherungsnummer. Die meisten Schweizer Versicherungskarten sind auch europäische Versicherungskarten. Dies ist auf Ihrer Karte auf der Rückseite ersichtlich. Diese Karte berechtigt Sie als Inhaber, innerhalb der EU- und EFTA-Staaten, die gleichen medizinischen Leistungen zum selben Tarif zu beziehen, wie die Versicherten des jeweiligen Landes. Mit der Karte ermöglicht ein direktes Abrechnen mit Ihrer Kasse. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie die medizinischen Leistungen im Ausland nicht bar oder mit einer Kreditkarte bezahlen müssen.

Bei einem Aufenthalt im Ausland von einem Jahr oder länger empfiehlt es sich, gegebenenfalls internationale Krankenversicherungen oder Versicherungslösungen im Aufenthaltsland zu prüfen. Hier finden Sie eine Liste mit internationalen Krankenversicherungen:
Warten Sie mit der Kündigung Ihrer Zusatzversicherung, bis Sie eine Bestätigung einer vorbehaltslosen Aufnahme einer internationalen Versicherung vorliegt.
Um hohe ungedeckte Kosten bei einem Auslandaufenthalt zu vermeiden, ist es sehr empfehlenswert, eine Reise- und Zusatzversicherung abzuschliessen. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse abschliessen. Je nach Versicherung werden folgende Kosten von der Kasse übernommen:
Viele Ferien- und Reiseversicherungen bieten neben den oben genannten Leistungen noch Erstattungen für Annullierungskosten oder bieten einen Rechtsschutz. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, welche Leistungen enthalten sind, um doppelten Versicherungsschutz zu vermeiden.
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