Krankenkasse rechtzeitig kündigen
Bei der Künding und dem Wechseln der Grundversicherung sowie bei Änderungen der Franchise müssen die gestzlichen Fristen eingehalten werden.
Änderung der Krankenkassen Franchise
Änderungen bei den ordentlichen Franchise Sätzen (Erhöhung) können jeweils fristgerecht per 1. Januar für das Folgejahr geändert werden.
Änderung einer erhöhten Franchise
Falls Sie eine schon bestehende, höhere Franchise wieder senken möchten, müssen Ihre Änderungswünsche fristgerecht bis zum 30.November des laufenden Jahres mitgeteilt werden. Dies müssen Sie jeweils schriftlich Ihrer aktuellen Krankenkasse mitteilen.
Kündigung und Wechsel der Krankenkasse
Falls Sie die Krankenkasse wechseln möchten, müssen Sie Ihre aktuelle Krankenkasse bis spätestens am 30. November gekündigt haben. Die Kündigung muss jeweils bis zum 30. November beim Versicherer eingetroffen sein.
Unterlagen für eine Kündigung können Sie hier herunterladen und ausdrucken.
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